Auf der Spitze einer der endlosen Hügel um die mittelalterliche Stadt Ripatransone liegt dieser wunderschöne Neubau eines Landhauses. Hier ist es immer ein Erlebnis auf der riesiger Perogla zu sitzen und die wunderschöne Natur zu genießen und bei einem Glas Wein, aus den hiesigen Weingütern, die spektakulären Sonnenuntergänge über dem Apennin zu bewundern. Es ist leicht sich in diesen Ausblick zu verlieben.
Das Casolare befindet sich derzeit im Bau, im Erdgeschoß wurden mit der alten Technik des vergangenen Jahrhunderts ein wunderschönes Kreuzgewölbe erschaffen. Wie weitere Details, wie zum Beispiel die Raumaufteilung des Obergeschoßes kann nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen beendet werden. Sie können die Wahl der Materialien bestimmen und trotzdem schon rasch nach ihrer Kaufentscheidung ihr Traumhaus beziehen.
Das Haus ist nach den neuesten Erdbebensicherheits- und Energiestandards gebaut und bietet Ihnen die Sicherheit und den Komfort eines modernen Hauses im rustikalen Stil. Das Landhaus wird zum Festpreis schlüsselfertig an den neuen Besitzer übergeben.
Das Grundstück bietet Ihnen ausreichend Platz für den Bau eines Pools, der dann das letzte Puzzleteil zur absoluten Traumimmobilie ist. Hier werden Sie jeden Tag die Schönheit und Einzigartigkeit der Region Marken genießen.
Einkäufe für den täglichen Bedarf können im ca 2 km entfernten Ripatransone erledigt werden, das Meer mit den langen Sandstränden der Riveria delle Palme erreicht man nach einer Autofahrt von 10 km. Hier erwarten sie die Orte Grottammare und Cupramarittima mit ihren leckeren Fischrestaurants und dem pulsierenden Leben der Orte am Meer. Wunderbare Ruhe kann nach einer 60-minütigen Autofahrt in die Monti Sibillini genossen werden.
Vereinbaren Sie einen Termin zur Besichtigung dieses Bauernhauses: Seine Einzigartigkeit wird Sie begeistern.
Die Gebühr für die Mediation beträgt 3%, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, auf den Kaufbetrag. Sie wird vom Käufer bezahlt. Die Provision gilt als verdient und fällig bei gleichzeitiger Unterzeichnung des vorläufigen Kaufvertrages (COMPROMESSO) oder der Annahme eines Kaufangebots. Der Käufer ist verantwortlich für: Registergebühr, Katastersteuer, Hypothekensteuer, Notargebühr sowie ggf. anfallende Mehrwertsteuer.
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