Alles aus einer Hand? Das können Sie gerne haben.
Wenn Sie es wünschen, auch zweisprachig.
Auch wenn wir längst politisch ein vereintes Europa sind, sind die Vorschriften und Gepflogenheiten beim Kauf und Bauen einer Immobilie von Land zu Land unterschiedlich.
Gerade in Fragen von Rechtsangelegenheiten beim Erwerb, bei der Restaurierung und dem Bau einer Immobilie tut man sich in einem fremden Land oft besonders schwer.
Für klare Verhältnisse und Rahmenbedingungen, die zu erfüllen sind, stehen wir Ihnen mit unserer Rechtsberatung zur Seite.
Wir möchten, dass Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben.
Die Verträge, die nach Prüfung der Angebote mit den einzelnen Leistungspartnern geschlossen werden, sind dann natürlich auch zweisprachig.
Verträge, bei denen Sie nicht rechtlos dastehen, in denen alle Kompetenzen und Aufgaben klar geregelt sind, Verträge, die Sie auf Deutsch lesen können, das ist beileibe nicht selbstverständlich.
Sie sollen schließlich wissen, was Sie unterschreiben.